Schlosshotel Kronberg
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Fotografie-Richtlinien

Every photographer's dream


Wir freuen uns sehr, dass Sie sich von der einmaligen Atmosphäre unseres Hauses und dem historischen Ambiente im und um das Schlosshotel Kronberg inspirieren lassen. Unsere Gäste schätzen genau das: den einzigartigen Charakter unseres Hauses, die Ruhe des Schlossparks, den Charme der gesamten Anlage und nicht zuletzt die Privatsphäre, die wir hier mit großer Sorgfalt schützen.

Damit alle Gäste ihren Aufenthalt gleichermaßen genießen können, bitten wir um Verständnis für unsere klare Regelung im Umgang mit Foto- und Filmaufnahmen.


Privates Fotografieren – gerne!

Schnappschüsse zur Erinnerung an Ihren Aufenthalt sind selbstverständlich erlaubt.

Dazu gehören:


Was gilt als Fotoshooting?

Sobald eines oder mehrere der folgenden Merkmale zutreffen, handelt es sich um ein Fotoshooting, auch wenn keine kommerzielle Nutzung beabsichtigt ist:


Hochzeits- und Veranstaltungsfotografie

Wenn Sie Ihre Hochzeit, private Feier oder Ihr Business-Event bei uns im Schlosshotel Kronberg ausrichten, freuen wir uns, diesen besonderen Tag gemeinsam mit Ihnen zu gestalten. Die Rahmenbedingungen für Foto- und Videoaufnahmen im Zuge Ihrer Veranstaltung werden individuell mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner aus unserer Veranstaltungsabteilung abgestimmt und verbindlich im Veranstaltungsvertrag festgehalten. Bitte stellen Sie sicher, dass der Fotograf bzw. die Fotografin unseren Mitarbeitenden bekannt ist und als zugehörig identifiziert werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hochzeits-, Verlobungs- oder Brautshootings, Corporate Shootings sowie Portrait- und Familienshootings ausschließlich den Gesellschaften vorbehalten sind, die ihre Feier oder Veranstaltung bei uns im Haus abhalten. Alle Arten von Mode-, Produkt- oder Werbeshootings, insbesondere diejenigen, die eine kommerzielle Nutzungsabsicht verfolgen, sind grundsätzlich nicht gestattet.

Diese Regelung dient der Wahrung der Privatsphäre aller Gäste und dem Schutz unseres historischen Anwesens.


Auf welche Bereiche beziehen sich diese Regelungen?

Um die Privatsphäre aller Gäste zu schützen, sind Fotoshootings ohne ausdrückliche Sondergenehmigung auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Dies betrifft unter anderem:

Auch kleinere Shootings oder „dezente“ Sets sind hiervon nicht ausgenommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Drohnenverbot

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Drohnen auf dem gesamten Gelände – einschließlich aller Außenanlagen – aus Sicherheits- und Datenschutzgründen strengstens untersagt ist.


Genehmigungspflichtige Shootings

In Einzelfällen und nach sorgfältiger Prüfung können Fotoshootings in bestimmten Bereichen und zu bestimmten Zwecken gestattet werden.

Dazu ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung durch die Direktion oder den Director of Marketing erforderlich.

Gerne prüfen wir auf schriftliche Anfrage die Möglichkeiten und Konditionen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage die folgenden Informationen mit:

Ihre Anfrage senden Sie bitte an marketing@pvh.de. Bitte beachten Sie, dass die Anfrage mindestens 14 Tage vor dem Wunschtermin eingehen muss.

Für Shootings, die nicht im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im Schlosshotel Kronberg stehen, wird eine individuelle Gebühr erhoben. Der Grundpreis für eine Genehmigung beginnt bei 500  Euro und ist abhängig von Umfang, Dauer und Bereich der gewünschten Nutzung.

Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Warum diese Richtlinie?

Unser Ziel ist es, allen Gästen eine Atmosphäre der Entspannung, des Respekts und der Zurückgezogenheit zu bieten. Fotoshootings – so ästhetisch und liebevoll sie auch sein mögen – können dieses Erlebnis stören. Durch klare Regeln stellen wir sicher, dass unser Schlosshotel Kronberg ein Ort bleibt, an dem Privatsphäre, Stil und Ruhe an erster Stelle stehen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!